Vor-Ort-Beratung


Vor-Ort-Beratung

Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht / Mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

Ab 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen

Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; max. 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; max. 500 Euro.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Näheres zu den neuen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2014, den FAQ sowie den entsprechenden Checklisten des BAFA, die Sie auf dieser Homepage finden.

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 424
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-880 (Allgemeine Fragen zum Förderprogramm Vor-Ort-Beratung)
Telefon: +49 6196 908-650 (Berateranerkennung)
Telefon: +49 6196 908-885 (Mindestinhalt Beratungsbericht)
Telefax: +49 6196 908-800

Broschürenversand

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postfach 30 02 65
53182 Bonn

Telefax: +49 228 4223462
Internet: https://www.bmwi.de

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)